29./30.10.21 Programm »Anti-Schwarzer Rassismus geht alle an« ist online!

29./30.10.21 Programm »Anti-Schwarzer Rassismus geht alle an« ist online!

29./30.10.2021 in Berlin, Tagungswerk, Lindenstraße 85, 10969 Berlin

Anti-Schwarzer Rassismus geht alle an: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Vielfalt fördern

Die Vereinten Nationen haben in ihrer Resolution 68/237 die Internationale Dekade der Menschen afrikanischer Herkunft vom 1. Januar 2015 - 31. Dezember 2024 ausgerufen. Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und in Kooperation mit Each One Teach One e.V. (EOTO) im Rahmen des Kompetenznetzwerks gegen Anti-Schwarzen Rassismus und für Empowerment Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen (KomPAD) lädt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) am 29./30. Oktober 2021 zu der (Präsenz-)Veranstaltung „Anti-Schwarzer Rassismus geht alle an: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Vielfalt fördern“ ein. Es ist eine Anschlussveranstaltung zum Auftakt am 22. Juli 2020.

Ziel der Veranstaltung ist die bundesweite und nachhaltige Vernetzung von Akteur*innen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Initiativen, die sich gegen Anti-Schwarzen Rassismus (ASR) und für die Belange und Interessen von Menschen afrikanischer Herkunft engagieren. Wir laden auch diejenigen ein, die in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen, wie zum Beispiel dem Sport, der Arbeit mit Geflüchteten oder in Institutionen wie der Freiwilligen Feuerwehr zivilgesellschaftlich arbeiten und Fragen der Diversität und Vielfalt aktiv gestalten wollen, sich bislang aber noch nicht gezielt mit der Teilhabe von Schwarzen Menschen in Deutschland und Anti-Schwarzem Rassismus auseinandergesetzt haben.

****Klicken Sie hier  HIERum das Veranstaltungsprogramm einzusehen und herunterzuladen

 

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Covid19-Pandemie kann die Veranstaltung nur unter folgenden Voraussetzungen besucht werden (3G-Regeln):

  • Personen mit negativem tagesaktuellen Schnelltest (nur offizielle Tests und keine eigenständig durchgeführten Tests); Beleg muss jeden Morgen vor Beginn der Veranstaltung eingeholt und nachgewiesen werden.
  • Vollständig geimpfte Personen (Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung - in der Regel nach der zweiten Impfspritze - mindestens 14 Tage vergangen sind)
  • Vollständig genese Personen (Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch Ihr Status als Genesener, das heißt, Sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.)

Was passiert beim Einlass?

  • Kontaktfreie Prüfung der Zutrittsberechtigung durch den Veranstalter vor Einlass (Personal- oder Reisepass, Impfpass oder Schnelltestergebnis; auch digital über die Corona- Warn- oder CoV-Pass-App möglich)
  • Namentliche Erfassung beim Check-In
  • Der Zutritt ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Diese Maske muss immer getragen werden, wenn man nicht am Platz sitzt.

 

 

 

 

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